Umweltschutz

Um unsere Umwelt zu schützen, sollen wir aufgrund der gleichmäßigen Entwicklungsgrundsätze mit den ausrangierten elektrischen und elektronischen Geräten auf eine besondere Weise verfahren.

Wir dürfen nicht vergessen, dass verbrauchte oder kaputte Geräte absolut nicht auf die Mülldeponie gehören. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe können auf der Mülldeponie in den Boden, das Grundwasser oder in die Luft gelangen und somit das Leben und die Gesundheit der Menschen und Tiere gefährden.

Die Verfahrensweise mit solchen Geräten ist im Gesetz betreffend verbrauchte elektrische und elektronische Geräte vom 29. Juli 2005 i.d.n.Fa. festgelegt.

Der Besitzer eines verbrauchten elektrischen oder elektronischen Gerätes hat es bei einer bestimmten Sammelstelle abzuliefern, um diese Anlagen abfallmäßig recyceln zu lassen. Solche Sammelstellen sind in jeder Gemeinde vorhanden.

Ausrangierte Geräte können auch bei ihrem Vertreiber abgeliefert werden, denn sie sind verpflichtet, Sammelstellen für durch sie in Verkehr gebrachte, verbrauchte elektrische und elektronische Geräte einzurichten, und diese der Verwertung zuzuführen.

Aufgrund einer selektiven Abfallsammlung besteht die Möglichkeit, verbrauchte Geräte in den Verwertungseinrichtungen zu behandeln und wieder zu gebrauchen, oder zurück gewonnene Komponenten dem erneuten Gebrauch zuzuführen.