Anpassungen von Objekten

Eine akustische Anpassung bedeutet die Anpassung eines Bauobjektes an die Erfüllung seiner bestimmungsgemäßen Funktion aus dem Gesichtspunkt seiner Akustikeigenschaften. 

Die akustische Objektanpassung wird durch die Gestaltung und Anpassung eines bestimmten Tonverbreitungsraumes gemäß den geforderten akustischen Anforderungen realisiert.

Sie besteht in der Einführung einer entsprechenden Menge von akustischen Materialien in den Raum. Dadurch ist es möglich, u.a. den Nachhallzeitwert sowie den Geräuschpegel im jeweiligen Raum zu korrigieren.

Es entsteht ein neuer Standard für den Nachhall!

Im Dezember 2009 wurde ein Arbeitskreis im Rahmen des Technischen Ausschusses 253 des Poln. Komitees für Standarisierung für die Ausarbeitung eines Standardprojektes betreffend die Nachhallverhältnisse einberufen. Die Arbeiten dieses Arbeitskreises werden von Frau Prof. Barbara Szudrowicz vom Institut für Bautechnik geleitet.

Die Hauptaufgabe dieses Arbeitskreises besteht in der Ausarbeitung eines Nachhallstandards. Dieser Standard wird die Anforderungen an die Einschränkung der Nachhallzeit sowie die Sicherung von entsprechenden akustischen Verhältnissen im Innenraum für Wortpräsentationen sowie die mit der Einschränkung des Nachhallgeräusches im Innenraum verbundenen Anforderungen enthalten.

Dann ist es eine Rechtsgrundlage für die Regelung von akustischen Parametern, die durch die Realisierung von akustikbezogenen Anpassungen in gewählten Objekten erreicht werden müssen.

In diesen Arbeiten des Technischen Komitees sind die Vertreter von AMBIENT SYSTEM aktiv beteiligt.